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Küchenwissen · Einbau verständlich erklärt

Kochfeld und Rückwand: Wo werden die Abstände gemessen?

„Hinter dem Kochfeld müssen immer fünf Zentimeter frei bleiben.“ So pauschal lässt sich das nicht sagen. Entscheidend ist, ob vom Ausschnitt oder vom sichtbaren Kochfeldrand gemessen wird – und ob die Wand oder die davor montierte Nischenrückwand gemeint ist.

50 mm

Ausschnitt bis Wand

Mindestens fünf Zentimeter vom hinteren Arbeitsplattenausschnitt bis zur Wand.

30 mm

Ausschnitt bis Verkleidung

Mindestens drei Zentimeter bis zum Wandabschlussprofil oder zur Nischenrückwand, unter den beschriebenen Bedingungen.

Zwei Messpunkte – zwei unterschiedliche Abstände

Draufsicht: Ausschnitt, Nischenrückwand und WandSchematisches Beispiel: Von der hinteren Ausschnittkante zur Wand sind es 50 Millimeter. Eine 20 Millimeter starke Nischenrückwand davor lässt 30 Millimeter Abstand bis zum Ausschnitt. Der sichtbare Kochfeldrand ist kein Ausgangspunkt dieser Maße.WandNischenrückwand: im Beispiel 20 mmArbeitsplattenausschnittGestrichelte Linie = AusschnittkanteGrauer Rand = sichtbare Kochfeldfläche30 mm50 mm
Eigene vereinfachte Draufsicht nach AMK 015, Abschnitt 4.2.3. Nicht maßstabsgetreu; das Beispiel ersetzt keine Einbauzeichnung.

Eine Nischenrückwand darf vor der Wand stehen

Das Merkblatt berücksichtigt ausdrücklich eine Nischenrückwand oder ein Wandabschlussprofil. Eine auf der Arbeitsplatte angeordnete Verkleidung ist damit eine vorgesehene Einbausituation. Im Beispiel bleiben bei 50 mm zwischen Ausschnitt und Wand und einer 20 mm starken Verkleidung noch 30 mm zwischen Ausschnitt und Verkleidung.

Der sichtbare Rand eines aufliegenden Kochfeldes reicht über den Ausschnitt hinaus. Deshalb ist ein dort gemessener Abstand nicht automatisch mit dem geforderten Ausschnittabstand gleichzusetzen. Bei flächenbündigem Einbau müssen außerdem Ausschnitt und Falz unterschieden werden.

Wann gelten diese Angaben?

Das AMK-Merkblatt 015, Ausgabe März 2025, behandelt Koordinationsmaße für Induktionskochfelder bei Standardarbeitsplatten mit 600 mm Tiefe und Küchenunterschränken mit 560 mm Tiefe. Es ist keine allgemeine Freigabe für jedes Kochfeld oder jede Küche. Gas-, Strahlungs- und Massekochfelder sind nicht sein Anwendungsbereich; für Kochfeldabzüge gibt es ergänzende Anforderungen.

Material und Geräteanleitung gehören zur Prüfung

Wird der in der Geräte-Einbauanleitung genannte minimale Rückwandabstand unterschritten, verlangt das Merkblatt geeignete, temperaturbeständige Materialien für Rückwand, Verkleidung oder Paneel. Aus „30 mm“ allein lässt sich deshalb keine zulässige Einbausituation ableiten. Wir prüfen das konkrete Gerät, die Einbauzeichnung und das Rückwandmaterial gemeinsam.

Drei häufige Missverständnisse

„Fünf Zentimeter ab dem Glasrand sind immer Pflicht.“

Die hier erklärten AMK-Maße beginnen am Arbeitsplattenausschnitt. Ein Foto mit einem Zollstock am Glasrand beantwortet diese Frage daher noch nicht.

„Jede Rückwand passt, wenn drei Zentimeter übrig bleiben.“

Auch Material, Temperaturbeständigkeit und Herstellerangaben müssen passen. Die Abstandsangabe ist nur ein Teil der Planung.

„Die Zahlen gelten für jeden Herd.“

Das Merkblatt bezieht sich auf die beschriebenen Induktions-Einbausituationen. Andere Gerätearten benötigen ihre eigenen Vorgaben.

Wir prüfen Ihre Küchenplanung

Für eine erste Einschätzung helfen uns die genaue Gerätebezeichnung, die Einbauanleitung, Angaben zum Rückwandmaterial und Fotos mit den gemessenen Abständen. Für Küchen in Beckdorf, Buxtehude, Stade, Neu Wulmstorf, Buchholz und Tostedt beraten wir Sie zur passenden Einbausituation.

Einbausituation mit uns klären Küche planen

Fachliche Grundlage: AMK-Merkblatt 015, Ausgabe 03/2025, insbesondere Abschnitt 4.2.3 und Bild 1. Stand dieses Ratgebers: 2. Oktober 2026.

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